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   OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07   

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OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07 (https://dejure.org/2008,21509)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.06.2008 - 9 LA 51/07 (https://dejure.org/2008,21509)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 9 LA 51/07 (https://dejure.org/2008,21509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Keine Erstattung der Zweitwohnungsteuer im Hinblick auf den Beschluss des BVerfG vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316) bei bestandskräftigem Steuerbescheid)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 AO; § 125 Abs. 1 AO; § 130 Abs. 1 AO; § 79 Abs. 2 BVerfGG; § 95 Abs. 3 BVerfGG
    Erstattung der Zweitwohnungsteuer im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 11.10.2005 bei bestandskräftigem Steuerbescheid; Besteuerung der Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden ...

  • Judicialis

    AO § 37 Abs. 2; ; AO § 125 Abs. 1; ; AO § 130 Abs. 1; ; BVerfGG § 79 Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung der Zweitwohnungsteuer im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 11.10.2005 bei bestandskräftigem Steuerbescheid; Besteuerung der Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1984 - 2 S 2217/84

    Zweitwohnungssteuer; Erstattung; Verpflichtungsklage; Bestandskraft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
    Mit Rücksicht auf diese Regelung ist für einen auf Zahlung des zu erstattenden Betrags gerichteten Anspruch erst Raum, wenn der Erstattungsanspruch durch - im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machenden - Bescheid festgesetzt ist (VGH, Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 1984 - 2 S 2217/84 -).

    Danach ist ein Abgabenbescheid, dem es an einer wirksamen Rechtsgrundlage mangelt, weil die zur Entstehung der Abgabepflicht erforderliche Satzung nichtig ist, lediglich rechtswidrig und nicht nichtig (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.3.2002 - 4 ZEO 669/01 - NVwZ-RR 2003, 91 = ZKF 2002, 255; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.1984 - 2 S 2217/84 - zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.3.1993 - 22 A 2523/92 - ZKF 1994, 180 = AgrarR 1994, 379).

    Diese Ausschlussvorschrift, die auch den vom Kläger geltend gemachten Erstattungsanspruch ergreift, bekräftigt die in § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG normierte Bestandsgarantie und stellt klar, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der eine Vorschrift für nichtig erklärt wird, grundsätzlich keine Auswirkung auf abgewickelte Rechtsbeziehungen haben soll (vgl. VGH, Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 1984 - 2 S 2217/84 -).

  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
    Im Übrigen vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 25.6.1997 - 9 L 4251/94 -, vom 24.6.1998 - 9 L 5169/96 - und vom 8.9.1998 - 9 L 6107/96 - ; Beschlüsse vom 18.12.1998 - 9 L 5283/97 -, vom 18.4.2000 - 9 L 508/00 -, vom 26.2.2001 - 9 L 1797/00 -, vom 28.2.2002 - 9 L 3468/00 - und vom 14.3.2001 - 9 L 3451/00 -) und in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19.10.1967 - III C 123.66 - BVerwGE 28, 122 = NJW 1968, 315 = DVBl 1968, 155 = DÖV 1968, 137 = Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 10) die Auffassung, dass bei der Anwendung des § 130 Abs. 1 AO über die Rücknahme eines rechtswidrigen bestandskräftigen Heranziehungsbescheides zunächst davon auszugehen ist, dass die materielle Gerechtigkeit im gesetzlich zugelassenen Rechtsmittelverfahren zu verwirklichen ist.

    Schlechthin unerträglich ist die Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen bestandskräftigen Verwaltungsaktes, wenn eine Behörde in gleich oder ähnlich gelagerten Fällen in der Regel von ihrer Befugnis zum Wiederaufgreifen des Verfahrens Gebrauch macht, hiervon jedoch in einzelnen Fällen absieht, ohne dass sachgerechte Erwägungen für die unterschiedliche Behandlung erkennbar sind; unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes (Art. 3 GG) kann also ein Anspruch auf das Wiederaufgreifen gegeben sein (BVerwG, Urteil vom. 19.10.1967 - III C 123.66 - a. a. O.) Weder hat der Kläger dargelegt noch ist ersichtlich, dass die Beklagte in vergleichbaren Fällen regelmäßig das Verfahren wieder aufgreift.

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11. Oktober 2005 (- 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 = NJW 2005, 3556 = ZKF 2006, 91) § 1 Abs. 1 der Zweitwohnungsteuersatzung der Beklagten insoweit für mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt hatte, als nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Zweitwohnungsteuersatzung auch die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, besteuert wird, beantragte der Kläger die Erstattung der von ihm gezahlten - bestandskräftig festgesetzten - Zweitwohnungsteuer.
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 2/02

    Kein Erstattungsanspruch bei Bestandskraft einer rechtswidrigen Festsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
    Dieser Erstattungsanspruch kann aber erst durchgesetzt werden, wenn die ihm entgegenstehende Steuerfestsetzung geändert oder aufgehoben worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 29.10.2002 - VII R 2/02 - DStRE 2003, 187 = BFH/NV 2003, 96 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
    Nicht nichtig sind dagegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26.5.1967 - VII C 69.65 - BVerwGE 27, 141 m. w. N.), der sich der Senat anschließt, Verwaltungsakte, die aufgrund einer Rechtsnorm ergingen, die später durch ein Verfassungsgericht für nichtig erklärt wurde oder deren Nichtigkeit in einer gerichtlichen Entscheidung inzident festgestellt wurde (zum Ganzen vgl. auch: Eyermann, VwGO, Kommentar, 12. Aufl. 2006, § 47 Rdnr. 104 sowie Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004 § 47 Rdnr. 46).
  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
    Danach ist ein Abgabenbescheid, dem es an einer wirksamen Rechtsgrundlage mangelt, weil die zur Entstehung der Abgabepflicht erforderliche Satzung nichtig ist, lediglich rechtswidrig und nicht nichtig (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.3.2002 - 4 ZEO 669/01 - NVwZ-RR 2003, 91 = ZKF 2002, 255; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.1984 - 2 S 2217/84 - zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.3.1993 - 22 A 2523/92 - ZKF 1994, 180 = AgrarR 1994, 379).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2007 - 9 LA 252/03

    Aufrechterhaltung; Begründung; Beitragsausfall; Bestandskraft; Ermessen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
    Dies anzunehmen setzt voraus, dass die Aufrechterhaltung des Bescheids schlechterdings unerträglich wäre oder ein Beharren auf der Bestandskraft des Bescheides als ein Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erschiene (vgl. Beschluss des Senats vom 24.1.2007 - 9 LA 252/03 -).
  • VGH Bayern, 26.10.2006 - 23 B 06.1672

    Begrenzung der Höhe des Herstellungsbeitrags durch Übergangsregelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
    Die Ablehnung eines Rücknahmeantrages ist daher in der Regel ermessensfehlerfrei, wenn nur solche Umstände vorgetragen werden, die im Rechtsmittelverfahren hätten geltend gemacht werden können (vgl. BayVGH, Urteil vom 26.10.2006 - 23 B 06.1672 - BayVBl 2007, 246).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1993 - 22 A 2523/92

    Nichtigkeit einer Jagdsteuersatzung; Nichtigkeit von Steuerbescheiden;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
    Danach ist ein Abgabenbescheid, dem es an einer wirksamen Rechtsgrundlage mangelt, weil die zur Entstehung der Abgabepflicht erforderliche Satzung nichtig ist, lediglich rechtswidrig und nicht nichtig (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.3.2002 - 4 ZEO 669/01 - NVwZ-RR 2003, 91 = ZKF 2002, 255; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.1984 - 2 S 2217/84 - zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.3.1993 - 22 A 2523/92 - ZKF 1994, 180 = AgrarR 1994, 379).
  • BFH, 01.12.1981 - IV S 2/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
    Denn aus § 37 Abs. 2 AO folgt, dass bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung ein Anspruch auf Erstattung nicht bestehen kann (vgl. BFH, Urteil vom 20.5.1983 - VI R 110/81 - zitiert nach juris und Beschluss vom 1.12.1981 - IV S 2/81 - zitiert nach juris).
  • BFH, 20.05.1983 - VI R 110/81
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2011 - 4 L 158/10

    Zum Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Abgabenbescheides

    Das Festhalten an dem Verwaltungsakt ist unter anderem dann "schlechthin unerträglich", wenn Umstände gegeben sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. August 2005 - 4 L 169/05 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18. Juni 2008 - 9 LA 51/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13. April 2004 - 15 A 1113/04 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Köln, 09.09.2020 - 24 K 351/18
    Zum anderen würde selbst die Nichtigkeit der Zweitwohnungssteuersatzung nicht zur Nichtigkeit der auf ihrer Grundlage ergangenen (bestandskräftigen) Steuerbescheide führen, denn nach höchstrichterlicher Verwaltungs- und Finanzrechtsprechung ist ein Abgabenbescheid, dem es an einer wirksamen Rechtsgrundlage mangelt, weil die zur Entstehung der Abgabepflicht erforderliche Satzung nichtig ist, zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. März 1993 - 22 A 2523/92 -, juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 9 LA 51/07 -, juris, Rn. 6, jeweils m.w.N.

    Im Rahmen des § 130 Abs. 1 AO ist deshalb die Entscheidung der Behörde, einen Verwaltungsakt, dessen Fehlerhaftigkeit sich nachträglich herausgestellt hat, gleichwohl nicht zurückzunehmen, grundsätzlich vom Prinzip der Rechtssicherheit gedeckt und mit Rücksicht auf den im Abgabenrecht bedeutsamen Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität im Regelfall zu billigen, vgl. z.B. OVG NRW, Urteil vom 19. März 1993 -22 A 2523/92 -, juris, Rn. 36OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 9 LA 51/07 -, juris, Rn. 10, m.w.N.

  • VGH Bayern, 05.03.2020 - 4 ZB 19.1883

    Keine Wiedereinsetzung trotz schwerer Krebserkrankung

    Ein Abgabenbescheid, dem es wegen der Verfassungswidrigkeit der zugrundeliegenden Satzung an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlt, ist nicht nichtig, sondern lediglich rechtswidrig (vgl. nur NdsOVG, B.v. 18.6.2008 - 9 LA 51/07 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Münster, 27.04.2011 - 3 K 1885/10

    Für den Zeitraum der Unwirksamkeit eines Jagdscheins darf keine Jagdabgabe

    BVerwG, Urteil vom 24.1.1997 - 8 C 42.95 -, NVwZ 1998, 294 = juris, Rdn. 12 und OVG NRW, Urteil vom 20.9.1991 - 3 A 1953/87 -, juris, Rdn. 6 (jeweils zur Erstattung von Vorausleistungen nach § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB); Bay. VGH, Beschluss vom 7.6.2010 - 20 ZB 10.513 -, juris, Rdn. 4 f. (zur Rückzahlung von Vorausleistungen nach einer Entwässerungssatzung); Nds. OVG, Beschluss vom 18.6.2008 - 9 LA 51/07 -, juris, Rdn. 4 (zur Erstattung von Zweitwohnungssteuer); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7.9.2005 - 10 K 1220/04 -, juris, Rdn. 19 f. (zur Erstattung von Baugenehmigungsgebühren); VG Münster, Urteil vom 15.10.1976 - 1 K 25/76 -, RdL 1979, 286 (zur Jagdabgabe).
  • VGH Hessen, 25.11.2020 - 5 A 2103/20

    Rückerstattung von Ausbaubeiträgen

    Nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Mai 1967 - VII C 69.65 -, BVerwGE 27, 141 = Juris Rn. 23 mit weiteren Nachweisen), der sich der Senat anschließt, Verwaltungsakte, die auf einer unwirksamen Rechtsnorm beruhen (vgl. dazu auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 9 LA 51/07 -, Juris mit weiteren Nachweisen).
  • VG Münster, 12.09.2011 - 3 K 126/11

    Fehlende Einbeziehbarkeit eines im Zeitpunkt der Entstehung einer Beitragspflicht

    BVerwG, Urteil vom 24.1.1997 - 8 C 42.95 -, NVwZ 1998, 294 = juris, Rdn. 12 und OVG NRW, Urteil vom 20.9.1991 - 3 A 1953/87 -, juris, Rdn. 6 (jeweils zur Erstattung von Vorausleistungen nach § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB); Bay. VGH, Beschluss vom 7.6.2010 - 20 ZB 10.513 -, juris, Rdn. 4 f. (zur Rückzahlung von Vorausleistungen nach einer Entwässerungssatzung); Nds. OVG, Beschluss vom 18.6.2008 - 9 LA 51/07 -, juris, Rdn. 4 (zur Erstattung von Zweitwohnungssteuer).
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